Austauschprogramm / Anzeigepflicht von Wasser- und Wärmezählern beim Eichamt

Jahreswechsel - gut informiert zum Zählerwechsel

Erleben Sie unser Austauschprogramm und den Universal-Montageschlüssel 11000 mit einem kurzweiligen Montagevideo. Lassen Sie sich überraschen, wie einfach sie davon profitieren können.

Was Sie unbedingt noch wissen sollten

Anzeigepflicht nach dem neuen MessEG seit dem 01.01.2015
Gesetzesänderung zum 01. Januar 2015 - neue Pflichten für Verwender

Was muss der Verwender von Wasser- oder Wärmezähler bezüglich der Anzeigepflicht tun?

  • Sie müssen die Installation neuer oder erneuerter Wasser- oder Wärmezähler innerhalb von 6 Wochen nach Inbetriebnahme Ihrer zuständigen Eichbehörde anzeigen.
  • Dazu nutzen Sie am besten die zentrale Meldeplattform (www.eichamt.de, Eingabeseite der Verwenderanzeige gemäß § 32 MessEG).
  • Sie können entweder einzelne Wasser- oder Wärmezähler anzeigen oder die vereinfachte Meldung für mehrere Messgeräte einer Messgeräteart nutzen, sofern Sie entsprechende Gerätelisten mit den geforderten Daten erstellen und zur Verfügung halten.

Was sind die wesentlichen Vorgaben und wer ist der Verwender des Messgeräts und damit verpflichtet, die Anzeige vorzunehmen?

Diese und weitere wichtige Informationen finden Sie hier

Gute Gründe, sich für DELTAMESS zu entscheiden
  • Vollsortimenter im Bereich Wasser- und Wärmezähler
  • 5 Jahre Garantie auf das gesamte Produktportfolio
  • ZVSHK Gewährleistungspartner (1,2 Mio. € Deckungssumme je Schaden)
  • revolutionäres Preis-/Leistungsverhältnis
  • 3-stufiger Vertriebsweg

Zurück