Ende 2026 läuft die Übergangsfrist ab – Fernauslesung wird zum Muss

Für viele Bestandsgebäude wird es jetzt konkret: Am 31. Dezember 2026 endet die Übergangsfrist der Heizkostenverordnung für nicht fernauslesbare Verbrauchserfassungsgeräte. Die von der Heizkostenverordnung erfassten Geräte müssen dann grundsätzlich fernauslesbar sein. Für das SHK-Handwerk ist das nicht nur eine technische Aufgabe, sondern auch eine Chance, sich als kompetenter Lösungspartner zu positionieren.

Viele Vermieter und Verwaltungen wissen, dass Handlungsbedarf besteht. Häufig fehlen jedoch klare Antworten: Welche Geräte sind betroffen? Was muss bis wann umgesetzt werden? Und welche Lösung passt zum jeweiligen Objekt?

DELTAMESS: Ende 2026 läuft die Übergangsfrist ab – Fernauslesung wird zum Muss

Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2026

Die Heizkostenverordnung gibt einen klaren Zeitrahmen vor: Nicht fernauslesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Betroffen sind insbesondere Wärmezähler, Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler, soweit sie in den Anwendungsbereich der Heizkostenverordnung fallen.

Damit gilt: Fernauslesbarkeit ist bei diesen Geräten keine Komfortfunktion, sondern eine gesetzliche Anforderung. Fernauslesbar bedeutet dabei, dass die Geräte ohne Zugang zu den einzelnen Nutzeinheiten abgelesen werden können.

Vom Produkt zum Prozess

Für das SHK-Handwerk geht es deshalb um mehr als einen einfachen Geräteaustausch. Entscheidend ist der gesamte Ablauf: Bestandsaufnahme, Produktauswahl, Terminplanung, Montage, Dokumentation und Übergabe.

Wer diesen Prozess verständlich erklärt, schafft Vertrauen und macht aus einer gesetzlichen Pflicht ein konkretes, planbares Projekt.

Jetzt das Kundengespräch suchen

Die auslaufende Übergangsfrist bietet einen konkreten Gesprächsanlass:

„Zum 31. Dezember 2026 endet die Übergangsfrist der Heizkostenverordnung für nicht fernauslesbare Verbrauchserfassungsgeräte. Wir prüfen gemeinsam, welche Geräte in Ihrem Bestand betroffen sind und wie die Umstellung sinnvoll umgesetzt werden kann.“

So entsteht ein Beratungsgespräch auf Augenhöhe – bevor zum Jahresende Zeitdruck entsteht.

Typische Einwände klar beantworten

„Hat das noch Zeit?“
Nur noch begrenzt. Die Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2026.

„Reicht funkvorbereitet aus?“
Nicht automatisch. Entscheidend ist, dass das Gerät die gesetzlichen Anforderungen an die Fernauslesbarkeit erfüllt.

„Können wir später nachrüsten?“
Das kann je nach System möglich sein. Direkt fernauslesbare Lösungen vermeiden jedoch zusätzlichen Montage- und Nachrüstaufwand.

Mit DELTAMESS smart i OMS und DELTAMESS smart W OMS stehen praxisnahe Lösungen für die fernauslesbare Verbrauchserfassung zur Verfügung.

DELTAMESS unterstützt die Umsetzung

DELTAMESS bietet Lösungen für fernauslesbare Wärme- und Warmwasserzähler und unterstützt SHK-Betriebe bei der Umsetzung im Bestand.

Für weiterführende Anforderungen verbindet DELTAMESS smart RENT Messtechnik, Fernauslesung und Service zu einer umfassenden Lösung.

Fazit: Jetzt aktiv werden

Der 31. Dezember 2026 ist ein klarer Stichtag. Wer seine Kunden jetzt aktiv anspricht, Orientierung bietet und die Umstellung strukturiert begleitet, positioniert sich als verlässlicher Lösungspartner im Bestand.

Fernauslesung ist damit beides: gesetzliche Anforderung und Türöffner für Beratung, Projektgeschäft und langfristige Kundenbeziehungen.

Weitere Informationen:
🌐 DELTAMESS smart: www.deltamess.de/smart.html
🌐 DELTAMESS smart RENT: www.deltamess.de/smart-rent.html
📧 Kontakt Projektunterstützung und Anfragen: anfragen(at)deltamess.de
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