Fachinformation Heizkostenverordnung
Am 01.12.2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung in Kraft getreten, welche die Neuerungen der europäischen EED (Energy efficiency directive) in nationales Recht umgesetzt hat. Eine Befreiung der enthaltenen Ausstattungspflicht ist nur möglich, wenn sie im Einzelfall technisch nicht umsetzbar wäre oder ein unangemessen hoher Aufwand zu Grunde läge.
DAS HAT SICH IN DER HKVO (HEIZKOSTENVERORDNUNG) GEÄNDERT
Alle neu zu installierenden Ausstattungen zur Verbrauchserfassung müssen fernauslesbar sein. Bereits installierte, nicht fernablesbare Geräte müssen bis zum 31.12.2026 nachgerüstet werden. Zudem sieht die neue Verordnung eine unterjährige Verbrauchsinformation, kurz UVI, vor. Hier muss der Eigentümer, in dessen Gebäude fernablesbare Messgeräte installiert sind, den Nutzern eine monatliche Verbrauchsinformation zukommen lassen.
Ein weiterer Punkt ist die Interoperabilität der Messgeräte. Neu eingebaute oder nachgerüstete Systeme verschiedener Hersteller müssen untereinander kompatibel sein, um Daten oder Informationen auszutauschen. Damit haben Insellösungen wie z. B. bidirektionaler Funk oder herstellerbeschränkte Hardware, wie sie von einigen Herstellern vertrieben wird, keine Zukunft im Submetering-Bereich.
DER ERWÜNSCHTE ZWECK DER ÄNDERUNG
Die Vorgaben der HKVO und der monatlichen UVI sollen Nutzern von Mehrfamilienhäusern mehr Transparenz über den monatlichen Energieverbrauch und zusätzliche Impulse zur Energieeinsparung geben.
WAS PASSIERT BEI NICHTEINHALTUNG DIESER VORGABE?
Sofern keine Informationen zum Verbrauch an die Nutzer übermittelt werden, hat dieser ein 3 %-iges Kürzungsrecht seiner Heizkosten. Um weitere 3 % kann der Nutzer die Heizkosten kürzen, wenn die Geräte zur Verbrauchserfassung nicht fernablesbar ausgestattet sind.
WIE KANN MAN EINE HKVO-KONFORME AUSSTATTUNG UMSETZEN?
Unsere Empfehlung liegt hier klar bei der Interoperabilität der Messgeräte untereinander, um die Kosten zur Ausstattung möglichst gering zu halten.
Die DELTAMESS Wärme- und Wasserzähler mit smart M sind mit einer Schnittstelle für die bekanntesten Funkmodule am Markt ausgestattet. Somit ist eine einfache Nachrüstung zur Fernauslesung jederzeit möglich. Darüber hinaus setzen wir bei unserem Funksystem auf den universellen OMS-Funk im T1 / C1 Mode, welcher derzeit führend im Submetering ist.
Für Rückfragen stehen wir gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
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