Novellierung der Trinkwasserverordnung

Legionellenproblematik - Biofilmwachstum

Sicherheit durch DELTAMESS TKS Wasserzähler-Messkapselsystem

Trinkwasser ist eines unserer höchsten Güter, da es die Lebensgrundlage für menschliches Leben bildet. Eine ausgezeichnete Trinkwasserqualität steht in Deutschland jedem Verbraucher zu. Geregelt wird dies durch die Trinkwasserverordnung 2001 sowie deren aktualisierte Fassungen vom 01.11.2011 und 14.12.2012.

Die Verordnung sorgt mit gezielten Forderungen für die Wahrung der hohen Qualitätsstandards bei Trinkwasser, zum Beispiel mit Untersuchungs- und Kontrollpflichten im Hinblick auf die Legionellenproblematik in Trinkwasserinstallationen.

So läuft zum Beispiel die Frist für die vom Vermieter erstmalig zu leistende Wasseruntersuchung am 31.12.2013 ab. Und wie so oft gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber auch der beauftragte SHK-Fachbetrieb hat erhebliche Verantwortung und somit Risiken zu tragen. Der beauftragte Fachmann ist für die Einhaltung der Trinkwasserverordnung gegenüber dem Auftraggeber haftbar. Das gilt unabhängig davon, ob der Fachbetrieb installierend oder lediglich beratend tätig ist, und auch die Beurteilung bereits installierter Armaturen und Wasserzähler spielt eine wesentliche Rolle. Dies gilt insbesondere bei einer Beurteilung der Anlagen der Trinkwasserinstallation in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden oder falls eine Ist-Aufnahme ansteht.

Bei einer festgestellten Kontamination von Anlagen darf der Installationsfachbetrieb als "qualifizierte Person" im Sinne des Gesetzes den notwendigen "fachlichen Rat" geben. Somit bedeutet die Trinkwasserverordnung für die SHK-Fachbetriebe große Verantwortung, bietet aber durchaus auch ein gewisses geschäftliches Potenzial.

Folgende Maßnahmen müssen bei Überschreitung des Grenzwertes bei Legionellenkontamination (100 KBE pro 100 ml) durch den Betreiber eingeleitet werden:

  1. Gesundheitsamt unverzüglich informieren.
  2. Ursachen aufklären: Ortsbesichtigung und Prüfung auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik durch qualifizierte Personen wie SHK-Fachbetriebe.
  3. Verbraucher schützen: Gefährdungsanalyse durchführen und resultierende Maßnahmen unverzüglich umsetzen.
  4. Verbraucher informieren: Ergebnis der Gefährdungsanalyse und der eingeleiteten Maßnahmen und insbesondere Verhaltensregeln bei Einschränkungen im Hinblick auf die Verwendung des Trinkwassers mitteilen.

Besser als jede noch so schnelle und umfassende Beseitigung von Kontamination ist natürlich die Vorbeugung gegen folgenreiche und vertrauensschädigende Ereignisse dieser Art. Vorbeugung heißt neben der Einhaltung der einschlägigen Vorgaben auch die Auswahl geeigneter Materialien bei der Planung und Herstellung von Wasserversorgungsanlagen.

In der Praxis kann die Entstehung von Biofilmen und Legionellen viele Ursachen haben. Wesentliche Aspekte sind:

Stagnation von Wasser

Kaltwasserleitungen sind normalerweise stagnierende Leitungsteile. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie schlecht isolierte Leitungen oder zu geringer Abstand zu Warmwasserleitungen, kann sich das Kaltwasser bis in den kritischen Temperaturbereich ab 25 °C erwärmen und die Entstehung von Legionellen begünstigen.

Toträume

Bei einigen Bauarten von Wasserzählern der Messkapselbauweise ist es nicht auszuschließen, dass zwischen Messkapsel und dem Messkapselgehäuse ein Totraum entsteht, der stagnierendes Wasser speichert. Dort können sich u. a. Biofilme bilden.

Eine vorbeugende und beim Eichaustausch sogar kostenneutrale Maßnahme ist der Einsatz von geeigneten Materialien aus dem Hause DELTAMESS.

Die Messkapsel mit dem patentierten Deltamess Trockenkapselsystems (TKS) ist im Ein- und Auslass doppelt abgedichtet. Somit ist diese Bauform nicht nur Bypass-sicher, sondern auch totraum-frei. Durch die patentierte Bauform und Dichtungstechnik ist es das einzige Messkapselsystem, bei dem sich zwischen der Messkapsel und dem Zählergehäuse kein Wasser befindet (siehe Abbildung). Zudem erfüllen die Deltamess TKS-Messkapseln die strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung und der DIN 50930 - Teil 6.

Selbst die kommende Verschärfung der Trinkwasserverordnung im Dezember 2013 ist für uns längst gelebte Gegenwart. Deltamess hat bereits im Jahr 2011 alle Armaturen, die mit der wertvollen Ressource Trinkwasser in Verbindung kommen, auf die erforderlichen Legierungen im Bereich Messing und auch Rotguss umgestellt. Die künftig verschärften Grenzwerte, zum Beispiel für Blei, werden bei uns also schon jetzt eingehalten.

Ursachenaufklärung und Umsetzung von Maßnahmen sind anspruchsvolle Herausforderungen für den SHK-Fachbetrieb, der bei Eichaustausch und Neuinstallationen mit den Produkten aus dem Hause DELTAMESS immer auf der sicheren Seite ist.

Gute Gründe, sich für DELTAMESS zu entscheiden:

  • Vollsortimenter im Bereich Wasser- und Wärmezähler
  • 5 Jahre Garantie auf das gesamte Produktportfolio
  • ZVSHK-Gewährleistungspartner (1,2 Mio. € Deckungssumme je Schaden)
  • revolutionäres Preis-/Leistungsverhältnis
  • 3-stufiger Vertriebsweg

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